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Das Diskussionsforum rund um Domain-Namen.
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Palmbeach
Anmeldedatum: 03.05.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03.05.2012, 11:42 Titel:
Erst vor Abmahnung sicher wenn Domain als Marke eingetragen? |
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Hallo,
ich glaube hier bin ich richtig und hoffe auf einen Ratschlag von euch.
Also ich habe mir vor einiger Zeit eine .de Domain eingerichtet. Der Name ist in Deutschland bisher nicht bei DPMA registriert.
Ich wollte mir jetzt gerne ein kleines Forum einrichten, welches über die besagte Domain laufen soll, ohne das ich sie nun bei der DPMA reg. lasse.
Nehmen wir mal an in ein paar Wochen/Monaten lässt sich jemand genau diesen Namen als Marke sichern, kann er dann an mich heran treten und Ansprüche geltend machen?
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Die Domain ist in meinen Augen kein phantasie Name und setzt sich aus 2 englischen Wörtern zusammen wie z.B. "JustBike". In meinem Forum sollen Themen über das z.B. "Bike" behandelt werden.
Kann ich die Adresse so ohne weiteres nutzen oder sollte ich mir einen noch allgemeineren Namen wie z.B. "Fahradausrüstung" suchen?
Ich bin mir da im Moment total unsicher...
Ich danke euch aber schon mal im Voraus.
Gruß Palmbeach
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Domainankauf.eu
Anmeldedatum: 04.11.2011 Beiträge: 39
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Verfasst am: 05.05.2012, 18:38 Titel:
Rechtsberatung? |
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ACHTUNG:
Rechtsberatung ist in Deutschland nur Rechtsanwälten vorbehalten und das auch nur mit einem Auftrag des Klienten.
Also hört doch auf Bitte solche Fragen zu stellen auf die jemand abgemahnt werden kann wenn er Rechtsberatung zur Frage gibt.
Hoffe ich bin verstanden worden.
_________________ Zu Verkaufen:
äq.com | qü.com | äj.com | xü.com | üx.com | üq.com | äy.com | qö.com | öq.com | öw.com | än.com | ük.com | sö.com
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www.Domainankauf.info
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udag
Administrator

Anmeldedatum: 03.04.2007 Beiträge: 91
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Verfasst am: 16.07.2012, 16:49 Titel:
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Wie immer in solchen Fällen, lässt sich auf abstrakte Angaben nichts Konkretes antworten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Die kann nur ein Anwalt (oder ein Richter) bewerten.
Man muss bedenken, dass ein Kennzeichen nicht im Markenregister stehen muss, um Schutzrechte zu genießen, wie etwa Unternehmensnamen und -schlagworte oder Personennamen.
Es kann ausreichen, dass der genutzte Begriff einer Marke ähnlich ist, um diese zu verletzen.
(Übrigens gibt es über das DPMA hinaus ja auch die Register für Gemeinschaftsmarken und für internationale Marken, die Wirkung auf .de entfalten.)
Es gibt gerichtliche Entscheidungen, da ging eine später registrierte Marke einer früher registrierten Domain vor. Das hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich wird eine ordentlich genutzte Domain Vorrang genießen.
Egal ob eine Markenrechtsverletzung mit der Registrierung einer Domain und deren Nutzung einhergeht: abgemahnt werden kann man immer. Eine Abmahnung muss nicht zwingend berechtigt sein. Aber der Ärger ist vorhanden.
Informationen findet man zum Beispiel bei http://domain-recht.de.
Gruß DD
_________________ Forum domain-people.de
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