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Unterlassungserklärung wg. Markenrechts

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AlexNbg


Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 17:58    Titel:  Unterlassungserklärung wg. Markenrechts
Themen-Beschreibung: Domain aber vor Markenrecht registiert
 

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe früher (2005) als Freelancer nebenbei gearbeitet. Ein bekannter hatte mich damals gebeten für Ihn Domains zu organisieren und an Ihn zu verpachten. Das habe ich im Juli 2005 dann auch gemacht. Seit 2007 hat er den Kontakt abgebrochen und zahlt die Domain auch sehr unregelmäßig Confused

Heute erhalte ich per Post eine Unterlassungerklärung mit einem Streitwert von 10.000 Euro, da ich seinen Markennamen unbefugt nutze. Dazu sei angemerkt, das laut Sedo die Domain 2000 Euro wert ist und die Nutzung in vollem Umfang bei ihm liegt. Ich verwaltet lediglich die DNS Einträge und stehe als Inhaber bei der Denic.

Sein Markenname wurde Mitte 2006 registiert. Meiner Meinung nach hat er erstens mich nicht darüber informiert. Zweitens akzeptiert er seit 2005 dieses "Vertragsverhältnis" (leider nur mündlich).

Weiß jemand wie hier die Rechtssprechung aussieht? Der Markenname wurde ja ein Jahr nach der Domainregistierung durchgeführt.

Danke
Gruß


Alex
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Kunstdirektor


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 12.01.2011, 13:09    Titel: Re: Unterlassungserklärung wg. Markenrechts
Themen-Beschreibung: Domain aber vor Markenrecht registiert
 

AlexNbg hat Folgendes geschrieben:
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe früher (2005) als Freelancer nebenbei gearbeitet. Ein bekannter hatte mich damals gebeten für Ihn Domains zu organisieren und an Ihn zu verpachten. Das habe ich im Juli 2005 dann auch gemacht. Seit 2007 hat er den Kontakt abgebrochen und zahlt die Domain auch sehr unregelmäßig :?

Heute erhalte ich per Post eine Unterlassungerklärung mit einem Streitwert von 10.000 Euro, da ich seinen Markennamen unbefugt nutze. Dazu sei angemerkt, das laut Sedo die Domain 2000 Euro wert ist und die Nutzung in vollem Umfang bei ihm liegt. Ich verwaltet lediglich die DNS Einträge und stehe als Inhaber bei der Denic.

Sein Markenname wurde Mitte 2006 registiert. Meiner Meinung nach hat er erstens mich nicht darüber informiert. Zweitens akzeptiert er seit 2005 dieses "Vertragsverhältnis" (leider nur mündlich).

Weiß jemand wie hier die Rechtssprechung aussieht? Der Markenname wurde ja ein Jahr nach der Domainregistierung durchgeführt.

Danke
Gruß


Alex


das ist ja ein toller Bekannter :-(
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Domainankauf.info


Anmeldedatum: 25.04.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.04.2011, 00:04    Titel:
Themen-Beschreibung: Alex !
 

Ich kann dir unseren Markenanwalt weiterempfehlen wenn du magst per PN.

Hast du schon mal was von "Negativfestellungsklage" gehöhrt ?

_________________
www.Seomarkt.ch
www.Linkbuilder.at
www.Seoagenturen.com
www.Domainankauf.info
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