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christi4n
Anmeldedatum: 31.05.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 31.05.2010, 22:16 Titel:
Recht an Domain nach Kündigung (Firma) Themen-Beschreibung: Domaininhaber Arbeitet nicht mehr im Unternehmen für das er die Domain registiert hat |
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Hallo,
habe leider nichts zum Thema finden können - von daher vermeintlich eine Frage die so noch nicht gestellt wurde.
Wie verhält es sich wenn ein Geschäftsführer einer GmbH einst eine Domain für das Unternehmen registriert hat, nun aber mittlerweile nicht mehr in diesem Unternehmen tätig ist?
Die Person ist mit der Firma als Domaininhaber eingetragen:
Registrant
Name: Marvin Mustermann
Organisation: Irgendeine GmbH
Das ganze Betrifft mehrere .de, .info, .com, und .net Domains. Lassen sich diese ohne Zustimmung des ehemaligen Angestellten transferieren?
Schon einmal vielen Dank.
Gruß Christi4n
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miracle
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 234
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Verfasst am: 09.07.2010, 22:21 Titel:
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Hallo,
Der Domaininhaber (Holder) ist der Vertragspartner der Registrierungsstelle und damit der an der Domain materiell Berechtigte ...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Domaininhaber
Soviel ich weiß, geht ohne die Zustimmung des Domaininhabers gar nichts. Der ist quasi der Besitzer der Domain.
Gruß
Benjamin
_________________ struve.de - sdxc.info - sdxc.in - ölpest.com
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