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Eine sehr spezielle (rein theoretische) Frage...

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Meteo


Anmeldedatum: 22.02.2009
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 26.02.2009, 22:28    Titel:  Eine sehr spezielle (rein theoretische) Frage...  

Man stelle sich vor:

Es gibt eine GmbH mit einem Namen wie (nur als Beispiel):

"mabayama GmbH"

(Bevor jetzt alle googlen und "Makayaba" finden: Hat damit nichts zu tun, ist hier wirklich nur ein Beispiel).

Nehmen wir jetzt weiter an, diese Firma hätte die Domain:

"mabayama.de"

Nun stelle man sich vor, dass sich jemand eine Domain sichert, die da lautet:

"mabajama.de"

Also ein in der Aussprache absolut gleiches Wort. Man wundert sich zwar, dass besagte GmbH diesen Begriff gerade bei so einer Verwechslungsgefahr nicht mit gesichert hat, aber okay.

Jetzt wird es spannend:

Man stellt fest, dass der Begriff "mabajama" (in exakt dieser Schreibweise) die Übersetzung eines bestimmten Wortes aus zum Beispiel dem spanischen ist und dort bedeutet (nur ein Beispiel): "Lecker".

Man möchte auf "mabajama.de" auf keinen Fall gleiche Dienstleistungen wie "mabayama.de" anbieten und bezieht sich beim Inhalt der Seite unter "mabajama.de" auf eben die Übersetzung aus dem spanischen.

Und nun? Hätte die GmbH jetzt "Abmahnrecht" wegen Verwechslungsgefahr oder aber gilt auch die nachweisbare Übersetzung eines Wortes in eine andere Sprache bei gleichem Klang?

Und mal generell: Warum eigentlich lassen viele Firmen bestimmte, Verwechslungsgefährdete Domains jahrelang "frei rumliegen", nur um dann umgehend jemanden abzumahnen, der sich den Begriff in naiver Absicht registriert? Das hat ja fast schon etwas vorsätzliches.

Mir geht es nicht um einen eigenen Fall, es ist wirklich aus ein wenig "Gedankenspinnerei" entstanden. Gibt es dazu Meinungen oder auch schon bekannte Urteile bzw. Fälle?

Danke im Voraus...
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