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pinkpanther
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 07.08.2006, 12:37 Titel:
Domainregistrierung - Abmahnung |
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Eine prinzipielle Frage:
Nehmen wir an ich registriere eine .de-Domain die gerade wieder frei geworden ist. Es handelt sich um einen Fantasiebegriff (der sich aus 2 zusammengesetzten und abgekürtzten englischen Wörten) der leicht auszuprechen ist. Zum Zeitpunkt des Registrierens besteht kein Markeneintrag.
Nun ca. 6 Monate später kommt eine Firma deren Markeneintrag gerade wenige Tage vor dem Anschreiben (kostenlose Abmahnung und Aufforderung zur Freigabe) eingetragen wurde.
Nun die Fragen:
1) Welche Chancen hat die Firma die Domain auf gerechtlichem Weg?
2) Wie ist die generelle Rechtslage bei Registrierung vor Markeneintrag?
3) Ist es wichtig wie und ob die Domain genutzt wurde - und welche Nachweise sind hierfür zu erbringen?
Hoffe auf zahlreiche Antworten und evtl. Hinweise auf evtl. bereits ergangene Urteile. Danke.
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kunkrab
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 541
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Verfasst am: 07.08.2006, 17:43 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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"wenige Tage vor dem Anschreiben ... eingetragen wurde."
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Mit der Eintragung wird die Marke dann rückwirkend wirksam. Und eine Marke kann auch ohne Eintragung (einfach durch Benutzung) entstehen.
Möglicherweise hatten sie den (löschenden) Vorbesitzer bereits abgemahnt, dann aber nicht schnell genug zugegriffen und deshalb die Marke angemeldet ...
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Helmut56
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.08.2006, 09:12 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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Also zuerst einmal sei froh, dass die Firma dich angeschrieben und nicht abgemahnt hat!
Aus deinem Posting geht nicht hervor, ob die Firma den Namen länger benutzt, also die älteren Urheberrechte besitzt. Sollte das der Fall sein, so kommt neben dem Markenrecht auch das Urheberrecht zu tragen.
Zu deinen Fragen:
1) Sehr gute - wenn sie die Urheberrechte besitzen und dann noch eine Markenurkunde hinlegen, so verlierst du die Domain!
2) Auch hier - wer die älteren Urheberechte hat und dann noch eine Marke besitzt...
3) Da wirst du es schwer haben - die Nutzung tritt dann schon in Kraft wenn die Firma nur eine Visitenkarte z.B. online stellt!
Hier noch ein kleiner Hinweis zum Ablauf, falls die Firma klagen sollte:
Der Streitwert bei Marken liegt oft bei über 50.000 EURO - die Abmahnkosten bei ca. 1.400 EURO. Geht es dann noch vor Gericht, steigen die Kosten schnell auf einige 1000 EURO. Frag dich selbst wie wichtig dir diese Domain ist und ob du bereit bist bei einer Niederlage sämtliche Kosten zu tragen. Frag dich auch ob die Firma vielleicht Recht hat und der Fantasiebegriff ihnen gehört - nur weil der Begriff zufällig als Domain frei war heißt das noch lange nicht, das sich jeder diesen Namen einfach nehmen kann.
Falls es dir nicht wert ist, so gebe die Domain ab und laß es darauf beruhen.
Auf jeden Fall empfehle ich dir einen Markenanwalt wenn du dich auf einen Rechtsstreit einläßt - auch solltest du unbedingt gesetzte Fristen einhalten, sonst kann es richtig teuer werden.
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pinkpanther
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.08.2006, 20:48 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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Nein wie geschreiben - meine Registrierung und Webseite war ca. 6 Monate vor dem Markeneintrag registriert bzw. online.
Somit kann ich ja dann davon ausgehen dass ich die älteren Rechte habe - nun frage ich mich, ob es dann nicht eine Möglichkeit gibt gegen den Markeneintrag vorzugehen.
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Helmut56
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.08.2006, 06:03 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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Es geht ja nicht nur um den Markeneintrag, sondern auch um die Urheberrechte. Was ist wenn die Firma den Namen schon länger nutzt und Recht bekommt?
Also gegen einen Markeneintrag vorgehen... puh, den eventuellen Bummerang möchte ich nicht erleben. Wie schon gesagt, da wird ein Markenanwalt dich besser beraten!!!! Soetwas kann ausufern (Gericht, Berufung etc.) und sehr schnell weit im 5-stelligen Bereich an Kosten kommen.
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shep2001
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 357
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Verfasst am: 15.08.2006, 21:43 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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>Es geht ja nicht nur um den Markeneintrag, sondern auch um die Urheberrechte.
Urheberrecht an zwei Worten? Wie soll das denn gehen?
>Was ist wenn die Firma den Namen schon länger nutzt und Recht bekommt?
Das wäre zu prüfen.
>Also gegen einen Markeneintrag vorgehen
Angenommen, der Fragesteller wäre im Recht. Dann müßte er ja nicht zwangsläufig eine Markenlöschung erwirken. Er könnte sich zurücklehnen und evtl. Ansprüche des Markeninhabers mit seiner prioritätsälteren Nutzung (wenn dem denn so ist) abwehren. Niemand zwingt ihn, aktiv gegen den Markeninhaber vorzugehen (außer vielleicht mit einer negativen Feststellungsklage).
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kunkrab
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 541
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Verfasst am: 15.08.2006, 22:11 Titel:
Re: Domainregistrierung - Abmahnung |
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"Urheberrecht an zwei Worten? Wie soll das denn gehen?"
Ich denke 'Urheberrecht' ist das falsche Wort. Es ist auch Markenrecht. Eine Marke entsteht auch ohne Eintragung - einfach durch Benutzung. Sollte die Marke also schon vor der Beantragung der Eintragung nachweisbar genutzt worden sein, so ist evtl. ein noch älteres Recht als das Deiner Domain entstanden. Das ist hier (und auch für Dich) nicht so einfach festzustellen - wie gesagt, da reicht eine Visitenkarte oder eine Zeitungsanzeige.
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