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Seite 1 von 1 [5 Beiträge] |
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teckel
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 01.07.2005, 11:14 Titel:
Abmahnung für ausländische Besitzer deutscher markennamen möglich? |
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Ich frage mich folgendes. Kann man (erfolgreich) abgemahnt werden, wenn man eine deutschsprachige Webseite z.B. .com betreibt, die möglicherweise deutsche Markennamen verletzt, aber weder eine .de Domain ist und der Domaininhaber im Ausland wohnt? Wo ist dann der Gerichtssitz?
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einfach_ich
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 224
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Verfasst am: 01.07.2005, 13:39 Titel:
Re: Abmahnung für ausländische Besitzer deutscher markennamen möglich? |
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@teckel
So wie du es beschreibst Ja, wenn der Betreiber und der Inhaber zwei unterschiedliche Personen sind und der Betreiber dem deutschen Recht untersteht.
Beispiel
Domain: XYZ.com
Domaininhaber: A - ist Staatsbürger der USA
Betreiber der Homepage: B - ist deutscher Staatsbürger
Fall 1
Die Domain YXZ.com verstößt mit ihrem Namen gegen eine eingetragene Marke beim DPMA.
B kann abgemahnt werden, sofern er diese Domain im geschäftlichen Sinne nutzt. Gerichtsstand wäre dann Deutschland.
A kann nicht abgemahnt werden. Er trägt zwar Mitverantwortung, untersteht aber nicht deutschem Recht.
Deutsche Firma kann WIPO-Verfahren einleiten.
Fall 2
Die unter YXZ.com veröffentlichten Inhalte verstoßen gegen eine eingetragene Marke beim DPMA. Der Name von YXZ.com verstößt nicht gegen die Marke.
Abmahnung wie im Fall 1
Eigentlich keine Möglichkeit für ein WIPO-Verfahren gegen XYZ.com.
Ich bin bei dem Beispiel exakt von deiner Frage ausgegangen.
Wenn jedoch Betreiber der Webseite und Inhaber der Domain identisch sind, dann gibt es in der Regel keine Möglichkeit der Abmahnung.
Welche weiteren Möglichkeiten für den Inhaber der deutschen Marke bestehen, hängt dann davon ab welche internationalen und/oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen zum Staat des Domaininhabers bestehen und wie die Gesetze dieses Staates sind.
Es gibt da eine ganze Menge von unterschiedlichen Möglichkeiten.
Gruß
Micha
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teckel
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 12
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Verfasst am: 12.07.2005, 11:01 Titel:
Re: Abmahnung für ausländische Besitzer deutscher markennamen möglich? |
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Danke für die ausführliche Antwort. Ich nehme an Betreiber ist der derdie Inhalte einstellt (nicht der deutsche Webhoster). Kann denn der deutsche Webhoster eine Abmahnung bekommen dass er für einen 'Ausländer' die Domain hostet?
Und noch eine Klarstellung. Du schreibst Detuscher Staatsbürger. Ich bin dt. Staatsbürger, wohne aber nicht mehr in DE. Ich hätte mal vermutet dass der Wohnistz, nicht die Nationalität zählt. liege ich da falsch? Ein deutscher Anwalt kann doch keinen Bewohner eienes anderen Landes einne Abmahnung ins Ausland schicken (bzw. diese Forderung durchsetzten??)
Im übrigen geht es mir nicht direkt um Wipo (wo der Abmahner in Vorkasse geht wenn ich das recht verstehe) Verfahren sondern eher um Abmahngeschäfte.
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einfach_ich
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 224
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Verfasst am: 13.07.2005, 10:37 Titel:
Re: Abmahnung für ausländische Besitzer deutscher markennamen möglich? |
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@teckel
Ich nehme an Betreiber ist der derdie Inhalte einstellt (nicht der deutsche Webhoster).
Im Regelfall ist der Inhaber einer Domain auch der Betreiber einer Domain.
Es gibt jedoch z.B. auch die Möglichkeit eine Domain zu verpachten.
In einem solchen Fall muss man zwischen dem Domaininhaber und dem Betreiber der Webseite unterscheiden.
Wer dann wie zur Verantwortung gezogen wird, wenn allein durch den Inhalt der Webseite und nicht durch den Domainnamen eine Verletzung von Markenrechten erfolgt, wird sich anhand der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Domaininhaber und Betreiber der Webseite ergeben. Das heißt, dass ein Gericht unter anderem anhand dieser vertraglichen Beziehung eine Mitschuld des Domaininhabers annehmen oder verneinen kann.
Kann denn der deutsche Webhoster eine Abmahnung bekommen dass er für einen 'Ausländer' die Domain hostet?
In der Regel kann ein Webhoster nicht für den Inhalt bzw. für den vom Kunden gewählten Domainnamen verantwortlich gemacht werden.
Es kann jedoch Ausnahmen geben. Vor allem dann, wenn Verstöße gegen das StGB festgestellt werden und weiter festgestellt wird, dass der Webhoster durchaus Kenntnis von diesen Verstößen besitzt, sie aber trotz dieser Kenntnis toleriert oder gar aktiv daran beteiligt ist.
Bei einer aktiven Beteiligung an Markenrechtsverletzungen kann dann natürlich auch der Webhoster zur Verantwortung gezogen werden.
Im Regelfall stellt aber ein Webhoster nur Webspace und die notwendige Technik zu dessen Nutzung zur Verfügung und hat keinen Einfluss auf die Art der Nutzung, wodurch keine Mitverantwortung entsteht.
Du schreibst Detuscher Staatsbürger. Ich bin dt. Staatsbürger, wohne aber nicht mehr in DE. Ich hätte mal vermutet dass der Wohnistz, nicht die Nationalität zählt. liege ich da falsch?
Ja.
Entscheidend sind der Wohn- bzw. Firmensitz sowie die Staatsbürgerschaft.
Die Nationalität spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Wenn du deutscher Staatbürger bist, dann gelten für dich die Gesetze der BRD. Dabei ist es egal wo du deinen Wohnsitz hast.
Gleichzeitig gelten aber für dich auch die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem du wohnst.
Ein deutscher Anwalt kann doch keinen Bewohner eienes anderen Landes einne Abmahnung ins Ausland schicken (bzw. diese Forderung durchsetzten??)
Doch kann er.
Du bist zwar Bewohner aber nicht Staatsbürger des Landes in dem du wohnst, wenn du die deutsche Staatbürgerschaft besitzt und im Ausland wohnst.
Es ist zwar etwas aufwendiger eine Abmahnung im Ausland gegen einen deutschen Staatsbürger durchzusetzen, aber nicht unmöglich.
Und wenn die Abmahnung nicht fruchtet, dann geht der Abmahnende doch eh vor Gericht. Das ist genau das gleiche Verfahren, als wenn der Abgemahnte in Deutschland wohnen würde.
Wenn eine Sache bei Gericht angekommen ist, so findet das Gericht auch genügend Möglichkeiten, einer im Ausland lebenden Person die Klage und alle anderen Prozessunterlagen u.a. auch eine Vorladung rechtsgültig zuzustellen.
Was dann im Einzelnen passiert hängt dann vom jeweiligen Fall ab.
Micha
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kaka
Anmeldedatum: 31.08.2011 Beiträge: 26
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Verfasst am: 02.09.2011, 07:03 Titel:
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