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HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA

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HobbyWebmaster


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 13:06    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

dankeschön sebastian Smile

weis es auch bereits seit gestern vormittag 10 uhr *g*

HobbyWebmaster alias hyro aka Jörg
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HarryA


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Beiträge: 2185

BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 13:14    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

Die 2.Schlacht zu verlieren, heißt noch lange nicht den Krieg zu verlieren. Warten wir mal die Begründung des Urteils ab (laut meinem Anwalt in ca. 2-3 Wochen) und dann werden wir mal weitersehen....

Schönes Wochenende
Harry
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helumuc


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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 14:34    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

" Die 2.Schlacht zu verlieren, heißt noch lange nicht den Krieg zu verlieren."

Wow, das klingt ja gerade so, als ob da jemand in seinem Führerbunker vom Mittagsschlaf aufgewacht sei. Na dann warten wir doch einfach mal auf Untergang Teil 3.
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Domaingott


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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 18:25    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

Hip Hip Hurra!

Das OLG München macht aus Äpfel Birnen! ;-)
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claw


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Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 14:30    Titel: Re: Willkommen auf IDN-Domain.de  

Ist das eigentlich rechtlich einwandfrei wenn man auf einer Nicht-IDN-Domain "Willkommen auf IDN-Version-der-Domain.de" schreibt und einem die IDN Domain gar nicht gehört ?
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domaintrade


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Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 16:31    Titel: Re: Willkommen auf IDN-Domain.de  

Das kann ich mir nicht vorstellen. M.E. Irreführung.



Glückwunsch an den Gewinner.
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jabidu


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Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 21:09    Titel: Re: Willkommen auf IDN-Domain.de  

Ich bin mal gespannt ob die Sache noch zum BGH wandert.

Ansonsten wäre es interessant wenn sich die Republik Österreich bzw. sonst jmd. Ansprüche geltend macht der den Familiennamen Ö- bzw. Oesterreich trägt. Dann wäre die ganze Angelegenheit eine Art Pyrhussieg für welche Partei auch immer.

Grundsätzlich halte ich eine Klärung ganz allgemein für sinnvoll, wobei ich mir nicht erklären kann, weshalb das dpma eine Marke österreich.de zugelassen hat.

Wenn man die laufenden EU-Vorregistrierungen zum Beispiel nimmt, dürfte aus dieser "Marke" lediglich ein Anspruch auf österreich_de.de bestehen, wenn man das first come, first serve Prinzip nicht berücksichtigt.
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1bho


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 20:36    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  


... im Moment liegen die Kosten des Rechtstreits bei knapp EUR 20.000,00.

Der Kläger hat sich nämlich den Luxus geleistet, einen Patentanwalt mit ins Rennen zu schicken (sonst Kosten 'nur' EUR 15.000,00). Jetzt Bummerang.

Die Revision wurde nicht zugelassen, der Kläger hatte sich zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung auch schon öffentlich geäussert:

HarryA
(Gast)

19.12.04 17:21

"Grundsatzentscheidung für was? Das hier ist ein nicht zu vergleichender Sonderfall und sonst nichts. Grundsätzlich wird hier kaum was entschieden werden das für andere Fälle relevant ist.

Harry "

Na ja, wenn das der BGH auch so sieht ....


'Think positive':

Bei 'roundabout 550 Tagen-thread-Dauer sind das pro Tag nur 36,00 EUR für 'ne Menge Aufmerksamkeit (bei über 16.000 Aufrufen, jedenfalls nur etwas mehr als 1 EUR/view) - geht doch.

Wer kann da nur an verlorene Schlacht denken ....


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Anwalt


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Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.10.2005, 10:30    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

Die Mitwirkung eines Patentanwalts ist kein "Luxus" sondern ein Recht (vgl. § 140 Abs. 5 MarkenG). Warum soll man darauf verzichten.


Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth


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1bho


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.10.2005, 15:56    Titel: Re: HILFE: Einstweilige Verfügung durch HarryA  

.... tja, ist alles eine Frage des Geldes.

Geht der Angriff verloren, zahlt man selbst die Zeche für den Beraterstab, bei im Streitfall ca. EUR 5.000,00 PA-Honorar fällt es mir nicht schwer Phantasie dafür zu entwickeln, für diesen Betrag Geschäftspartner zu Verhandlungen an einem schönen Ort zu empfangen .....

"Das meiste im Leben ist halt Geschmacksfrage"
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seerhan


Anmeldedatum: 10.10.2011
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 22.10.2011, 23:45    Titel:  

Das Urteil in der Sache OLG München Az.: 29 U 2129/05 'österreich.de' wurde heute morgen in öffentlicher Sitzung des 29. Zivilsenats verkündet.

Die Revision wurde nicht zugelassen.
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