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gekko
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 159
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Verfasst am: 14.01.2004, 15:06 Titel:
IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Achtung Gattungsbegriffe!
Nun gut, denkt sich Müller und besinnt sich auf seine konkrete Tätigkeit als Spülmaschinenverkäufer: www.spülmaschinen.de klingt auch nicht schlecht. Auch hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. Aus dem Schneider ist Müller jedenfalls dann, wenn er bereits Inhaber der Domain spuelmaschinen.de war. Dann sollte er sogar schnell zugreifen, um sich auch die neue, richtige Schreibweise für seine Seite zu sichern. Andernfalls aber drohen ihm möglicherweise wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das gilt insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass Müller mit seiner neuen Präsenz dem Inhaber von spuelmaschinen.de das Wasser -sprich: die Kunden - abdreht. Die Rechtsprechung hat in diesem Bereich (z.B. bei rechtsanwalt.de, wirtschaft.de) etwa unter dem Gesichtspunkt der Kanalisierung von Kundenströmen in der Vergangenheit Wettbewerbsverstöße im Einzelfall bejaht. Das gilt übrigens auch bei den so genannten Vertipperdomains wie etwa mller.de. Es ist nicht anzunehmen, dass sich an dieser Rechtsprechung bei Umlautdomains etwas ändern wird.
Fazit: Vorsicht bei Gattungsbegriffen, vor allem wenn Kunden von Mitbewerbern abgefangen werden könnten.
Quelle: http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=904
Im Gegensatz dazu steht das Urteil zu "mitwohnzentrale"
In Betracht kam vorliegend eine unzulässige "Kanalisierung von Kundenströmen". Eine solche "Kanalisierung" - so der Kläger - läge im Zusammenspiel der Domainreservierung und dem Benutzerverhalten, dass suchende Interessenten vornehmlich Gattungsbegriffe bei ihren Recherchen eingeben würden. Dadurch gelange der Kunde auf die Seite des Beklagten und glaubt, dass er den einzigen Anbieter zur Vermittlung von Mitwohngelegenheiten gefunden hätte. Für den Kunden gäbe es folglich keinen Anlass mehr, sich nach weiteren Anbietern umzusehen. Dies führe zu einer Absatzbehinderung aller Mitbewerber, die ihre Dienste nicht unter der Gattungsdomain präsentieren können. Der BGH erteilte dieser Argumentation aber eine Absage. So stellte er auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ab, der von vornherein erkennt, dass es sich bei der angesteuerten Domain nicht um den einzigen Branchenanbieter handelt. Des weiteren ist sich der User, der auf "gut Glück" Gattungsbegriffe eingibt, darüber bewusst, dass diese Suche mit Zufälligkeiten behaftet ist und er deshalb nicht sicher davon ausgeht, dass er auch die gewünschten Informationen auf der eingegebenen Seite gefunden hat.
Auch ein Verstoß gegen die Fallgruppe "Abfangen potenzieller Kunden" lag nicht vor. Dies würde erfordern, dass sich der Mitbewerber zwischen den Kunden den Konkurrenten stellt und den potenziellen Kunden zu einer Änderung seines ursprünglichen Kaufentschlusses drängt. Mit der Reservierung einer Gattungsdomain geschieht dies jedoch nicht, da der Mitbewerber lediglich einen erlaubten Vorteil ausnutzt; namentlich die Verwendung einer einprägsamen Internetadresse.
Quelle: http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=87
Also und was nun?
Warum wird dieses Urteil bei der Einschätzung der Sachlage durch Sedo nicht berücksichtigt?
Was denkt Ihr ?
Gruß Gekko
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 14.01.2004, 16:08 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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In meine Augen ist mueller.de und müller.de der gleiche Domainnamen. Ich finde die Einführung der IDN sowieso komplett misslungen. Sofort nach der Registrierung der IDN wird es mit 100% Sicherheit hunderte von IDN-Prozessen geben. Warum DENIC nicht eine Sunrise für Umlautdomain-Besitzer gemacht hat, verstehe ich bis heute nicht. So hätte dann zumindest der Umlautdomain-Besitzer die Chance gehabt ohne Rechtsstreitigkeiten "seine" Domain(s) zu bekommen. Ich besitze auch ein paar Umlautdomains und werde mit ziemlicher Sicherheit auch klagen wenn ich die Domain nicht über die Landrush bekomme !
Grüsse Harry
www.business.de
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 14.01.2004, 16:33 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@ HarryA
Worauf willst du klagen, auf Herausgabe oder auf Unterlassung der Nutzung der Domains?
Beste Grüße
Frank
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Domainforum24
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 545
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Verfasst am: 14.01.2004, 16:43 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hallo Frank,
Wohl auf Löschung einhergehend mit
einem Disputeeintrag...
Gruß
Sebastian
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freakfer4
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2699
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Verfasst am: 14.01.2004, 16:58 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@Sebastian
Geht das so einfach auch wenn die Domain z.b nur weiterleitet oder nicht konnektiert ist ?
z.B diaet.de
Gruß Freakfer
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 14.01.2004, 16:59 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Das wird wohl mein Anwalt entscheiden...
Grüsse Harry
www.business.de
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Noogie
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 484
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:29 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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>In meine Augen ist mueller.de und müller.de der gleiche Domainnamen
Zum Glück nur in Deinen. Quatsch hoch Zehn.
Waere ja noch schoener, wenn Poesie auf einmal Pösie heißen wuerde...
Dann müsste ja JEDE andere Schreibweise und JEDE andere .tld dem 'Erstbesitzer' des Namens zustehen.
Ciao,
Noogie
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:40 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@Noogie
OK, man kann vielleicht nicht alles von UE auf Ü etc. umlegen, aber bei manchen bzw. vielen Domainnamen haben die beiden Schreibweisen zu 100% die gleiche Bedeutung.
Von "jeder Schreibweise" und "unterschiedlichen TLDs" hat kein Mensch gesprochen. Natürlich ist eine BÜCHER.DE und eine BÜCHER.COM unterschiedlich. Es geht hier rein darum um die Verwechslungsgefahr die bei BÜCHER.COM und BÜCHER.DE sicher nicht besteht.
Stell Dir doch mal vor, buecher.de macht Werbung im Radio. Was glaubst Du wieviele Leute werden dann Bücher.de eintippen ? Da würde sich dann sicher buecher.de nicht sehr freuen wenn die Leute zum Konkurrenzportal wandern...
Grüsse Harry
www.business.de
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:40 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Kennt jemand Gerichtsurteile zu generischen Domains, wo
- die Herausgabe erzwungen worden ist
- Vertipperdomains untersagt worden sind
?
Das Beispiel "mller.de" hinkt ja etwas, weil es hier Markenrecht verletzt.
"Kunden abfangen" verstehe ich auch nicht, denn weder für den Inhaber noch die Kunden von spuelmaschinen.de ändert sich etwas. - Außer vielleicht, dass mit "spülmaschinen.de" ein neuer Wettbewerber am Markt ist.
Beste Grüße
Frank
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helumuc
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 893
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:42 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hallo,
ich denke, einen Wettbewerbsvorteil durch Verwendung einer generischen Domain wird man allenfalls verteidigen, aber niemals gerichtlich einklagen können. Die deutsche Rechtssprechung gewährt niemandem einen Anspruch darauf, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, oder Mitbewerber an einer ähnliche Angebotspositionierung zu hindern.
Vorstellbar wären meines Erachtens erfolgreiche Klagen wegen der Verwechslungsgefahr. Das Problem liesse sich bei generischen Domains jedoch leicht lösen, indem man diese Domains auf unterscheidbare Domains und Inhalte weiterleitet. Bei Fällen, wie z.B. müller.de/mueller.de sehe ich allerdings ausreichend Zündstoff. Vielleicht wäre es ja angebracht, die Denic per gerichtlicher Verfügung daran zu hindern, solche Domains zu vergeben.
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:55 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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So wie bei vielen anderen Bereichen wird wohl wieder die Kohle eine große Rolle spielen ob man die generische Domain bekommt bzw. behalten darf/kann. Bei großen Firmen wo das Geld keine Rolle spielt und die jahrelang prozessieren können werden die ziemlich sicher die Domain bekommen bzw. behalten. Ich denke nicht, daß eine "One Man Show" oder eine kleine Internetfirma die bei der Landrush mitmacht die Kohle hat gegen eine große Firma, wo der Streitwert für die Domain vielleicht 100.000 EUR beträgt, gegen die anzukämpfen.
Grüsse Harry
www.business.de
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:55 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@ HarryA
"Stell Dir doch mal vor, buecher.de macht Werbung im Radio. Was glaubst Du wieviele Leute werden dann Bücher.de eintippen ?"
Wie läuft denn die Werbung für Domains? Ich tippe zum maximal 1% übers Ohr. Bei Umlautdomains tippe ich auf unter 0,1%.
Ich habe auch seit Jahren eine Umlautdomain. Wenn ich die beim Telefonieren weitergebe, verzichte ich niemals darauf zu bemerken, dass das ü als ue zu schreiben ist.
Ein sehr schwaches Argument.
Übrigens hätte ich es auch begrüßt, wenn es eine Sunrise für Umlautdomain-Besitzer gegeben hätte. Aber da es nun mal so ist, wie es ist: First come, first served...
Frank
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:56 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@ HarryA
"So wie bei vielen anderen Bereichen wird wohl wieder die Kohle eine große Rolle spielen ob man die generische Domain bekommt bzw. behalten darf/kann."
100% Zustimmung
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 14.01.2004, 17:58 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Wie auch immer: Ich habe genug Kohle um für jede Umlautdomain die ich besitze jahrelang zu prozessieren. Schlussendlich wird der siegen der am meisten Kohle und die besten Anwälte hat....
Grüsse Harry
www.business.de
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timm
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 910
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Verfasst am: 14.01.2004, 18:09 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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..und das findest du richtig?
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Seite 1 von 8 [120 Beiträge] |
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