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IDN Achtung Gattungsbegriffe !

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Zuschauer


Anmeldedatum: 08.04.2007
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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:03    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

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HarryA


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:06    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

@Domaingott

"Sollen sich diejenigen, die die Verwechslungsgefahr selbst schaffen sich darauf berufen können, um anderen die Domains abzunehmen ?"

Warum schafft man eine Verwechslungsgefahr nur weil man einen leicht merkbaren und passenden Domainnamen als Portalnamen nimmt ? Außerdem war bis lange Zeit nicht einmal sichergestellt daß es .de Umlautdomains überhaupt gibt und wie die Vergabe abläuft d.h. Sunrise-Period für die Domaininhaber wie klingeltoene.de.

Wäre mal interessant wie klingeltoene.de und buecher.de zu der Lage stehen. Vielleicht sollte man die mal kontaktieren.

Grüsse Harry
www.business.de

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Zuschauer


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Beiträge: 674

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:14    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

@ HarryA

Verdreh doch nicht alles.

Visuell heißt lesen! Was sieht ähnlicher aus:
buccher.de - buecher.de oder
bücher.de - buecher.de

Darum geht es.

Radiowerbung? Klar, gibt es auch in Berlin. Nur habe ich noch nie gehört, dass dafür jemand eine Umlautdomain benutzt. "Schauen Sie bei Möbel Hübner de, Möbel mit oe und Hübner mit ue!" - lustig!

Frank

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HarryA


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Beiträge: 2185

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:24    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

@Zuschauer

"Da Domainnamen fast ausschließlich visuell und kaum akustisch übetragen werden"

Ich verdrehe überhaupt nichts sondern habe nur Bezug auf Dein "kaum akustisch" genommen!

Grüsse Harry
www.business.de
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Falke


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:34    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

"Radiowerbung? Klar, gibt es auch in Berlin. Nur habe ich noch nie gehört, dass dafür jemand eine Umlautdomain benutzt.

Aber genau hier taucht das Problem auf! Jedem war klar, wenn gesagt wird "Hübner", dass aus einem "ü" ein "ue" wird. Bei den neuen Domains kannst du nun auch ganz woanders landen. Eine Verwechslungs ist automatisch vorprogrammiert. Nur die Frage, ob diese Verwechslung bei andersartigen Produkten auch aus streng juristischer Sicht gegeben ist!

Gruß
Falke
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Zuschauer


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 14:51    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

"huebner.de" zu diktieren, ohne auf das ue hinzuweisen, halte ich im Alltag für fahrlässig.

Frank
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Domaingott


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 15:28    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Harry,

das sehe ich anders:

Wenn z.B. Uncle Ben auf seine Packungen nur "Reis" daraufschreibt und auf den guten Onkel Ben verzichtet, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn sie mit anderen verwechselt werden, die auf ihre Packungen ebenfalls nur "Reis" draufschreiben.

Inhabern von Gattungsbegriffs-Domains steht es frei, die Domains mit Markennamen zu versehen, damit man sie unter dem Markennamen wiederfindet und nicht woanders landet! Wenn man das nicht tut, sondern ein Portal betreibt unter einem beschreibenden Begriff, dann soll man sich nachher nicht beschweren, dass Verwechslungen entstehen. Selbst schuld!

Und das, was dir stinkt ist doch eigentlich was anderes:

Nämlich, dass du möglicherweise viel Geld für die Domain ausgegeben hat und nun andere die möglicherweise traffic stehlen. Aber das ist nicht ungerecht! Denn: Den traffic hat man vorgefunden, er ist einem quasi in den Schoß gefallen! Die Kunden, die man möglicherweise selbst geworben hat, hätte man - wenn man sicher gehen wollte - auch unter einem Markennamen als "seine" Kunden werben können.

Hätte ja jedem freigestanden im Radio Werbung zu machen für die "KlingelMaid.de" ! Nein, wenn man Werbung macht für klingeltöne.de dann soll man sich später nicht beschweren! Denn dass man da vielleicht Werbung gemacht hat für andere klingeltöne ist man letztlich selber schuld.

Oder ?

Denn wer Werbung für "Reis" macht, soll sich nicht beschweren, wenn die Leute dann nicht seinen "Reis" kaufen, sondern irgendwelchen! Das hat sich der gute Uncle Ben übrigens auch gedacht: Deshalb macht er Werbung für sich und nicht für Reis! Denn er weiß (wie jedermann): Beschreibende Begriffe sind für alle da!

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Domaingott


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 15:32    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

damit wir uns nicht falsch verstehen:

Klingeltöne.de darf natürlich nicht Klingeltoene.de kopieren! Macht man da aber was eigenes drauf (vom Design), dann ist das ok!
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RA_Dingeldey


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BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 18:52    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Hallo!


> Bekanntlich sind Gattungsbegriffe rechtlich nicht geschützt und das ist auch gut so! Eine ganz bewusste gesetzgeberische Entscheidung

Es liegt lediglich eine Entscheidung des BGH vor, das ist keine gesetzgeberische Entscheidung. Die kann allenfalls vom Bundesverfassungsgericht (und natürlich vom Gesetzgeber selbst) ausgehen.


Gruß,

Daniel Dingeldey
www.domain-recht.de
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RA_Dingeldey


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Beiträge: 575

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 18:52    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Hallo!


> Nochmal: von der Aussprache kann man das nun wirklich nicht abhaengig machen...

Leider gibt es mindestens zwei einschlägige Entscheidungen dazu:

xtra-net.de

http://www.jurpc.de/rechtspr/20000043.htm

und

be-mobile.de

http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamburg3W84-03.html


Gruß,

Daniel Dingeldey
www.domain-recht.de
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Zuschauer


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Beiträge: 674

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 21:18    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

@HarryA

"Da Domainnamen fast ausschließlich visuell und kaum akustisch übertragen werden"

Soll heißen:
Auf Domainnamen werde ich aufmerksam beim Googeln, in Linklisten, auf redationellen Internetseiten, in E-Mails, auf CD-ROMs, in Zeitungen, in Zeitschriften, in Büchern, im Fernsehen, auf Werbeplakaten, in Programmheften usw. - alles mit den Augen - alles visuell.

Zu Hören bekomme ich Domainnamen so gut wie nie. Mal im Radio, mal bei Fernsehen. Selbst unter Bekannten diktiert man sich nur selten den Namen einer Domain (wg. Tippfehler und Vergessgefahr) sondern schickt sich eine Mail mit dem Link.

Jedenfalls bei uns ist das so ;-)

Frank


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Domaingott


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 23:49    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Herr RA Dingeldey,

wie sieht es mit § 23 MarkenG aus? Soll diese Wertung durch das UWG konterkariert werden?

Gruß
Domaingott
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Domaingott


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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 22.01.2004, 23:53    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Der Gesetzgeber spricht:

§ 23 Marken G

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt


Wenn das mal keine gesetzgeberische Wertentscheidung ist! Der BGH hat diese in seiner Entscheidung mitwohnzentrale.de lediglich aufgegriffen!

Die Wertung ist klar:
Jedermann darf uneingeschränkt beschreibende Begriffe benutzen! Es gibt nur ganz ganz enge Ausnahmen (sog. ergänzender Leistungsschutz) nach dem UWG!
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RA_Dingeldey


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 575

BeitragVerfasst am: 23.01.2004, 18:24    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

Hallo!

> wie sieht es mit § 23 MarkenG aus? Soll diese Wertung durch das UWG konterkariert werden?

Ja, es sieht so aus. § 23 MarkenG ist eine spezifische markenrechtliche Norm, die auf zivilrechtliche und UWG-Ansprüche keine unmittelbare Anwendung findet.

Fälle von Trittbrettfahrerei bei Gattungsdomains können über die Norm wohl nicht ausgeräumt werden.


Gruß,

Daniel Dingeldey
www.domain-recht.de
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Domaingott


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 23.01.2004, 18:50    Titel: Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe !  

???

Also sind ihrer Meinung nach Gattungsbegriffe nach dem Markengesetz zwar Allgemeingut, aber bei Domains ist die Verwendung von Allgemeingut dann ggfl. "Trittbrettfahren" ?

Tut mir leid: Dem kann ich mich überhaupt nicht anschließen! Widerspricht sich m.E. ! Meines Wissens ist die Wertung im UWG durchaus zu beachten (Stichwort: ergänzender Leistungsschutz). Da ist man wegen der spezialgesetzlichen Vorschriften mehr als zurückhaltend mit dem Vorwurf des "Trittbrettfahrens! Wäre m.E. ja auch total widersprüchlich.

Nun denn:
Jedem seine Meinung!

Viele Grüße
Domaingott
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