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Domaingott
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 901
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Verfasst am: 25.01.2004, 13:20 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hi Harry,
du hast dich hier ja ganz schön aus dem Fenster gelehnt mit deiner Rechtschaffenheit.
Vielleicht könntest du kurz ein paar Worte dazu sagen, wieso du unter der Vertipperdomain klingeltoen.de ein Projekt betreibst ! Das wäre sehr hilfreich, da du ja den trafficdiebstahl so anprangerst.
Profitierst du hier nicht davon, dass unter klingeltoene.de ein Portal betrieben wurde? War das nicht genau deine Argumentation hinsichtlich klingeltöne.de und klingeltoene.de ?
Das Wort klingeltoen ist mir jedenfalls unbekannt.
Und jetzt komm bitte nicht mir der fadenscheinigen Begründung klingeltoen sei die kölsche Variante von klingeltoene.de ! Deshalb (!) wirst du die Domain wohl kaum gewählt haben...
Nichts für ungut, aber es gibt im Wettbewerbsrecht ja sowas wie "dirty hands" ! Bedeutet, dass jemand der selbst "unsauber" handelt, sich gegenüber Dritten nicht auf ähnliche Verstöße berufen kann!
Meine Prozesschancen sind gerade noch gestiegen!
Domaingott
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 25.01.2004, 13:52 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@Domaingott
sorry aber Du willst es einfach nicht verstehen: klingeltoen.de ist nicht klingeltoene.de !
"Klingeltön" ist NICHT "klingeltöne"! Zu was soll es den der Vertipper sein ? Zu klingelton.de oder klingeltoene.de ? Sind sehr schwache Argumente!
Oder willst Du vielleicht sagen das Gedicht.de die Tippfehlervariante von Gedichte.de ist nur weil das "e" fehlt ?
Hier geht es nicht um irgendwelche Tippfehlerdomains sondern um "gleichwertige" Domains die man zu 100% gleich ausspricht und dadurch verwechselbar sind.
Wegen der Tippfehler: Ich habe genug Domains wo andere Leute Tippfehler von mir haben. Wenn ich da jeden abmahnen würde dann hätte ich bald 100 Gerichtsprozesse gleichzeitig laufen...
Grüsse Harry
www.business.de
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Domaingott
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 901
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Verfasst am: 25.01.2004, 14:25 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Mein ja auch nur!
klingeltoen ist im Gegensatz zu gedicht (außer in Köln) kein allgemein gebräuchliches Wort!
Letztlich ist es mir auch egal. Ich habe ohnehin keine klingeltöne.de bestellt und Domains "von dir", Harry, habe ich glaube ich auch nicht! Zumindest ist mir das nicht bekannt! Allerdings: Man kann nie wissen. Kenne deinen üppigen Bestand ja auch nicht.
Wir werden ja sehen wie es ausgeht!
Gehe ohnehin davon aus, dass ich kaum was bekomme, da ich erst spät angefangen habe, was vorzumerken und das auch nur zum "Privatgebrauch", also nicht zum Verkauf!
Nach der Vergabe wird auf jedenfalls erst einmal große Unsicherheit herrschen. Abmahnungen werden flattern!
Gruß
Domaingott
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 25.01.2004, 18:05 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Wie auch immer und wer auch hier recht haben sollte. Eines möchte ich hiermit nochmals klarstellen: Ich werde nach der IDN-Landrush zu 100% sicher KEINE kostenpflichtigen Abmahungen sofort losschicken lassen sondern zuerst ein "Gespräch" suchen und werde versuchen "meine" Domains gegen eine "großzügige Ablöse" zu bekommen. d.h. obwohl ich vielleicht das Anrecht auf die Domain hätte werden ich zunächst mal versuchen die Domain um einen vernünftigen Preis zu kaufen. Ich habe mittlerweile bei sehr vielen Domainhändlern schon eingekauft und die Leute wissen das ich immer gut und pünktlich bezahlt habe. Und das ist doch für einen Domainhändler bzw. jemanden das Wichtigste, daß er für seine erstandenen Domains gutes und schnelles Geld bekommt.
ALSO: Falls jemand bei der IDN-Landrush einer "meiner" Domains bekommen hat, dann bitte kurz anschreiben und wir werden mal um den Preis reden. Ich beiße sicher nicht! Auch Dich nicht, lieber Domaingott :-)
Und noch eins "Domaingott": Bitte hetze nicht die ganzen Leute gegen mich auf. Ich bin kein Unmensch und bin sicher bereit ohne rechtliche Konsequenzen eine Lösung finden zu wollen. Du musst aber auch verstehen, daß ich für meine Projekte auch die IDN-Variante haben möchte - mehr möchte ich ja gar nicht haben...
Und hier habe ich noch was zur Geschichte der Umlaute gefunden:
Die Umlautbuchstaben stellen eine Eigentümlichkeit der deutschen Schriftsprache dar, zu der es in anderen Sprachen keine Parallele gibt, und zwar ist das Besondere daran die Gleichwertigkeit eines Sonderbuchstabens mit einer Buchstabenkombination.
Die deutschen Umlaute ä, ö und ü sind als Laute jünger als die Grundvokale: sie entstanden in den alt- und mittelhochdeutschen Perioden der Sprachgeschichte. Nachsilben mit dem hellen 'i' wandelten langsam die drei dunklen Laute um - daher der Name, und daher noch heute die Vokalvarianten bei Wörtern mit gleichem Stamm (z.B. Wort Wörter). Erst spät wurden die umgelauteten Vokale auch in der Schrift sichtbar gemacht, und zwar bildeten sich mehrere unterschiedliche Praktiken für ihre Notierung heraus. Noch in Drucken des 19. Jahrhunderts kann man z.B. Umlaute durch ein kleines, über dem Buchstaben schwebendes 'e' dargestellt sehen. Verbreitet, erhalten und verfestigt haben sich endlich zwei Konventionen: die Pünktchen über dem Grundbuchstaben bzw. das ihm folgende 'e'. Die Gleichwertigkeit dieser zwei verschiedenen Schreibweisen stellt kein Problem für das Lesen und Verstehen dar.
http://www.allegro-c.de/formate/umlaut.htm
Grüsse Harry
www.business.de
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Domaingott
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 901
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Verfasst am: 25.01.2004, 18:53 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hi Harry,
finde ich ne sehr faire Einstellung.
Ich hatte gar nicht vor, irgendwen gegen dich aufzuhetzen! Das habe ich glaube ich aber auch nicht. Ich neige dazu, einiges ins lächerliche zu ziehen und wollte dich ein wenig foppen. Du warst da quasi nur der Katalysator für den ganzen Abmahnwahn, der mir tierisch auf den Senkel geht. Ich weiß, dass du dich stets fair verhälst und gute Preise zahlst. Du hast ja auch bei mir schon zwei Domains gekauft.
Das mit dem "Wenn Harry euch abmahnt kaufe ich" war auch mehr ein kleiner Spaß! Ich habe mir nämlich nur Domains vorbestellt, die ich wirklich brauche. Denke nicht, dass wir uns da in die Quere kommen.
Wünsche allen viel Erfolg bei dem IDN-Start!
Es grüßt
Domaingott
(der seinem Namen alle Ehre macht! ;) )
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HarryA
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 2185
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Verfasst am: 25.01.2004, 19:08 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hier habe ich noch was gefunden in dem o.a. Artikel:
Lexika sollen Begriffe unter ihrem Wortstamm zusammenführen. Weil aber oft der ordnungswichtige oder einzige Vokal des Wortstamms umgelautet wird (Kram - Krämer, Forst Förster, Kunst Künstler), bieten sich nur die Methoden 1 und 2 an. Methode 2 funktioniert nur deshalb zufriedenstellend, weil die Rechtschreibregeln sicherstellen, daß mit ö geschrieben wird, was wie ö ausgesprochen wird: Foerster gibt es nicht. Probleme, und folglich Ausnahmen, bilden aber Fremdwörter und Eigennamen denn da gibt es Foerster.
Bücherkataloge und Telefonbücher, die letzteren noch mehr als die ersteren, haben vorrangig Namen auffindbar zu machen und zusammenzuführen. Namen unterliegen aber keiner Rechtschreibregelung, und so gibt es Müllers, die sich Mueller schreiben (und darauf Wert legen), Oehlmann existiert neben Öhlmann und Bär neben Baer
d.h. mueller.de und müller.de wären nach dieser Theorie wirklich zwei unterschiedliche Domainnamen da es einen Mueller und einen Müller im Telefonbuch gibt. Bei allgemein beschreibenden Keywords wie z.B. Klingeltöne wäre durch die Gleichstellung hingegen klingeltoene.de und klingeltöne.de gleichgestellt und somit verwechselbar. DENIC weiß schon warum sie keine Sunrise gemacht haben weil eigentlich jeder Domainnamen erst 100x durchleuchtet werden muss. d.h. eine allgemeine Formel wird es wohl bei den IDNs nicht geben :-(
Ich gehe aber einmal von dieser Theorie aus:
1. Bei Fremdwörter oder Eigennamen-Domains können beide Varianten parallel existieren da sie unterschiedliche Bedeutung haben können.
2. Bei Keywords wie z.B. klingeltöne wird es davon abhängen ob die Domain schon als Portalname benutzt wird z.B. bei klingeltoene.de. In diesen Fall ist laut diesen Artikel eine Gleichstellung zwischen klingeltöne.de und klingeltoene.de vorhanden und durch den Portalnamen "klingeltoene.de" auch ein Namensrecht entstanden. Bei Domainnamen die nur als Weiterleitung wirken (theoretisch auch bei buecher.de ! wenn hier nicht die Marke wäre) hat der alte Domaininhaber kein Anrecht auf die IDN-Domain.
d.h. nur bei Keyword-Domains wo bereits ein Portal mit dem selben Namen existriert, dürfte es zumindest theoretisch Probleme mit der Verwechslung geben.
Grüsse Harry
www.business.de
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Domaingott
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 901
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Verfasst am: 25.01.2004, 20:13 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hi Harry,
mit der Verwechslungsgefahr hast du sicher recht. Das bestreitet auch niemand. Natürlich besteht zwischen klingeltöne.de und klingeltoene.de eine Verwechslungsgefahr.
Die Frage ist nur:
Ist das rechtlich beachtlich?
Im Markenrecht etc. kommt es auf die Verwechslungsgefahr an, aber wenn allgemein beschreibende Begriffe benutzt werden (also klingeltöne) dann gewährt die Rechtsprechung über das UWG nur ganz ausnahmsweise einen Verwechslungsschutz (zusammengefasst unter "ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz")! Ich bezweifele, dass die Rechtsprechung dies hier bejahen wird. Denn es werden ja keine Leistungen von klingeltoene.de abgekupfert, sondern auch klingeltoene.de hat die allermeisten seiner Kunden bereits vorgefunden. Wäre das nicht so, sondern hätte klingeltoene.de die Kunden aktiv geworben hätte keine Veranlassung bestanden, den Allgemeinbegriff als Domain zu nutzen. Dann hätte man sich wohl ein streng abgegrenztes Markenimage zugelegt und eine entsprechende Domain gewählt!
Anders könnte man entscheiden, wenn z.B. unter klingeltoene.de ein shop für Herrenunterwäsche betrieben würde (was unsinnig wäre). Wenn dann klingeltöne.de selbes tut, dürfte dies wohl unzulässig sein.
Also ich gebe dir insoweit recht, als nicht das Produkt der Seite beschreibende Begriffe einen gewissen Schutz genießen. Ein Reformhaus unter oeko.de könnte sich daher ggfl. gegen öko.de zur Wehr setzen, wenn dort ebenfalls ein Reformhaus betrieben würde. Denn "öko" beschreibt dieses nicht! Dass die Rechtsprechung so weit geht, ganz allgemein Schutz gegen gleichartige Domains zu gewähren, wäre neu und glaube ich nicht! Die Rechtsprechung ist nicht bekloppt und hängt sich tausende von Klagen ans Bein!
Domains als solche genießen bisher keinen Schutz. Als Geschäftsbezeichnung sind sie nach dem MarkenG auch nur eingeschränkt geschützt.
Also:
Schlechte Chancen, Harry!
Würde an deiner Stelle versuchen, die Domains außergerichtlich einzusammeln und auf kostenintensive Maßnahmen zu verzichten...
Gruß
Domaingott
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RA_Dingeldey
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 575
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Verfasst am: 27.01.2004, 22:59 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Hallo!
> Also sind ihrer Meinung nach Gattungsbegriffe nach dem Markengesetz zwar Allgemeingut, aber bei Domains ist die Verwendung von Allgemeingut dann ggfl. "Trittbrettfahren" ?
Meine Meinung ist das im Hinblick auf § 23 MarkenG nicht. So ist die Norm prima vista zu verstehen und kommentiert ("... sieht so aus").
Gruß,
Daniel Dingeldey
www.domain-recht.de
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 05.02.2004, 19:10 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Ich habe gerade folgendes Urteil zum Thema Verwechslungsgefahr bei Domainnamen gefunden(http://www.kanzlei.biz/cms/vossius_de.101.0.html):
vossius.de Hinweis auf der Startseite kann Verwechselungsgefahr ausräumen
Urteil des BGH vom 11.4.2002, Az. I ZR 317/99
Ich halte das für recht interessant in Bezug auf demnächst...
Frank
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domaintrade
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 150
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Verfasst am: 06.02.2004, 11:00 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Aus meiner Sicht macht es nur Sinn einen solchen Hinweis anzubringen, nachdem der jeweilige Streit vor Gericht ausgetragen und diese Möglichkeit als Lösung vorgeschlagen wurde.
Ansonsten macht ein ausdrücklicher Hinweis, daß es sich nicht um das Angebot einer Konkurrenzfirma handele erst deutlich, daß man selbst eine Verwechslungsgefahr erkennt.
domaintrade
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Zuschauer
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 674
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Verfasst am: 06.02.2004, 11:12 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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@ domaintrade
Übereifriger vorauseilender Gehormsam wäre natürlich dumm.
Bei der Gestaltung der Seite und ggf. der Auswahl von PP könnte man aber schon dieses Urteil im Hinterkopf haben, um deutliche Distanz zu schaffen.
Weil: Je größer die Distanz, desto geringer die Gefahr einer möglichen Verwechslung.
Wenn ich z.B. im Logo "seit 2004" einbaue, dann ist eine Verwechslung ziemlich ausgeschlossen.
Man muss ja seinen Gegner nicht mehr Argumente geben als nötig. Ich jedenfalls habe mit meinen Projekten nicht vor, die Nähe von Tippfehlerdomains zu suchen...
Frank
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megabit
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 93
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Verfasst am: 19.05.2004, 07:09 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Harry A musste wohl doch seine angeblich markenrechtlich geschützte Domain www.goole.de an eine grosse Suchmaschine abtreten, die einen verblüffend ähnlichen Namen trägt. Zur Erinnerung ein Auszug aus einem älteren Thread.
(QUOTE)
@Harry A
Ungeachtet deines zweifellos guten Gespürs für das Domainbusiness möchte ich doch einmal folgendes los werden. Du bist selbst Besitzer der Domains goole.de und goole.at. Zufällig erinnern mich diese Domains an eine Vertipper Variante der weltgrössten Suchmaschine. Ein eigenes Projekt existiert nicht zu dieser Domain, sondern Du absorbierst lediglich die Traffic und leitest beide Domains auf business.de um. In meinen Augen machst Du genau das, was Du hier als rechtlich verwerflich ansiehst und mit rechtlichen Mitteln bekämpfen willst.
(QUOTE)
@megabit
Dann schau doch mal bei GOOLE.COM nach was die machen! Die GOOLE.COM hat nicht GOOGLE.COM ! Falls GOOGLE Interesse an GOOLE hätte, dann wäre die GOOLE.COM sicher die erste Domain die sich GOOGLE nimmt.
GOOLE und auch GO-OLE steht für GO-ONLINE und ich habe eine deutsche sowie eine europäische Marke drauf angemeldet. Außerdem gibt es in England eine Stadt GOOLE. Bei über 3000 Domains die ich besitze kann niemand erwarten, daß man für jede Domain gleich ein tolles Portal "zaubert" Ich leite derzeit fast alle meine Domains auf Business.de bis ich ein Projekt gemacht habe. Das zum Thema GOOLE...
Grüsse Harry
www.business.de
Gruss Megabit
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TimSeeger
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 215
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Verfasst am: 21.05.2004, 18:35 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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suche auch gerne nach interessanten Entwicklungen, aber kurz bei DENIC vorbeisurfen und alles ist hinfällig.
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Stefan8209
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 31.03.2006, 23:13 Titel:
Re: IDN Achtung Gattungsbegriffe ! |
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Nun ist es soweit:
Ich habe die Tage eine Abmahnung von der XXXXXtöne.de GmbH bekommen, ich habe auf meiner Seite die Wörter "www XXXXXtöne de" stehen. Nun klagt die Seite "XXXXXtöne.de" gegen mich ich verletzte angeblich ihr Markenrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht + Namensrecht.
XXXXXtöne.de wurde am im März 2006 als Wortmarke veröffentlicht, was für mich zudem fraglich erscheint, da es um ein Wort geht mit dem Zustatz ".de" Die XXXXXtöne.de GmbH gibt es schon seit Anfang 2004.
Für micht ist die Abmahnung absolut ungerechtfertigt, da das Wort "XXXXXtöne" ein allgemeines Wort aus dem Sprachgebrauch ist und die wenigsten damit sofort die "XXXXXtöne.de" GmbH in Verbindung bringen. Zudem stand das ganze ohne den "." auf der Webseite, soweit ich informiert bin hat das "*.de" zudem keine eigenständige unterscheidbare Bedeutung.
Wie sehen Experten diesen Fall? Wenn das ".de" keine eingenständie unterscheidbare Bedeutung hat, kommt es doch auf das Wort an und das ist wirklich ein Allgemeinbegriff. Ich werde sicher einen Anwalt einschalten, wollte nur mal ein paar unverbindliche Meinungen einholen
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seerhan
Anmeldedatum: 10.10.2011 Beiträge: 20
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Verfasst am: 22.10.2011, 23:44 Titel:
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Ist zumindest ein sehr konstruktiver Thread :-)
Ich denke wenn man ein eigenständiges Portal (keine Weiterleitung), den Domainnamen auch als eMailadresse verwendet, eine Marke angemeldet hat und ggf. vor der Einführunmg von den IDNs DENIC aufmerksam gemacht hat, dann hat man die besten Chancen (ggf. vor Gericht). Derzeit werden nicht allzu viele Leute alle 4 Dinge berücksichtigt haben. Nicht einmal buecher.de hat ein eigenständiges Portal...
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Seite 8 von 8 [120 Beiträge] |
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