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Abmahngefahr bei neuen ein- und zweistelligen .de-Domains?

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Autor Nachricht
jehorso


Anmeldedatum: 21.10.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 20:28    Titel:  Abmahngefahr bei neuen ein- und zweistelligen .de-Domains?  

Hallo zusammen,

mich würde Eure Einschätzung der rechtlichen Situation bei den neuen ein- und zweistelligen .de-Domains interessieren, die ja in Kürze kommen. Außerdem können ja bald KFZ-Kennzeichen als .de-Domain registriert werden.

Wie seht Ihr hier die rechtliche Situation? Nehmen wir als Beispiel den zweistelligen Begriff "ba". Hier fällt mir beispielsweise die British Airways als potentieller Anspruchsteller ein. Hätte aber nun die BA tatsächlich Anspruch auf die Domain, oder ist die Zeichenkombination "ba" so allgemein und neutral, dass darauf grundsätzlich keine Markenrechte geltend gemacht werden können? Anders gefragt: können Unternehmen zweistellige Buchstabenkombinationen als Marke eintragen, oder war und ist dies nicht möglich, weil eine solche Buchstabenkombination für sich genommen zu wenig Aussagekraft hat?

Wie ist es z.B. mit "dm"? Hätte hier der gleichnamige Drogeriemarkt Anspruch, oder ist der Begriff so neutral und generisch, dass er nicht beansprucht werden könnte? Hier kommt ja sicher noch zusätzlich ins Spiel, dass "dm" eine Bedeutung (Währung) hat, wohingegen "ba" für mein Empfinden nicht per se eine Bedeutung transportiert.

Eine ähnliche Frage stelle ich mir bei den KFZ-Kennzeichen, die ja ebenfalls in Kürze registriert werden können. Zwar hat die Denic die entsprechenden Buchstabenkombinationen freigegeben, aber haben nicht die entsprechenden Städte / Landkreise einen rechtlichen Anspruch auf diese Domains, so dass man sie letztlich als Privatmann nicht registrieren sollte?

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!

Viele Grüße,

Torsten
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Prowin.org


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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 12:24    Titel: Abmahnung 2 stellige Domains  

Hallo Torsten,

in erster Linie: Lass dich nicht einschüchtern von Anwälten, wir haben im Laufe der Jahre gemerkt das da viel Bluff dabei ist. Zu über 90 % machen die Abgemahnten den Fehler ....ANGST zu bekommen.

Das wissen Anwälte !

Zum anderen: Es ist möglich auf dpma.de zu recherchieren in welchen Klassen die Markeneintragung besteht und seid wann ....

Zudem gibts auch die Möglichkeit mit einer Negativfeststellungsklage zu drohen.

Nachdem wir bereits 23 Abmahnungen erhalten haben machen wir uns nicht in die Hosen gleich.


Die letzten konnten wir abschmettern. Also nicht gleich in Panik verfallen.

Es gilt hier dazuzulernen und in zukunft vernünftig zu sein.

Obiges stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar !

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oppo
Moderator



Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 2288

BeitragVerfasst am: 28.02.2010, 19:16    Titel: Re: Abmahnung 2 stellige Domains  

Prowin.org hat Folgendes geschrieben:
Hallo Torsten,

in erster Linie: Lass dich nicht einschüchtern von Anwälten, wir haben im Laufe der Jahre gemerkt das da viel Bluff dabei ist. Zu über 90 % machen die Abgemahnten den Fehler ....ANGST zu bekommen.

Das wissen Anwälte !

Zum anderen: Es ist möglich auf dpma.de zu recherchieren in welchen Klassen die Markeneintragung besteht und seid wann ....

Zudem gibts auch die Möglichkeit mit einer Negativfeststellungsklage zu drohen.

Nachdem wir bereits 23 Abmahnungen erhalten haben machen wir uns nicht in die Hosen gleich.


Die letzten konnten wir abschmettern. Also nicht gleich in Panik verfallen.

Es gilt hier dazuzulernen und in zukunft vernünftig zu sein.

Obiges stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar !


leider unsinn. einige glücksritter denken immer noch, dass eine rechtsverletzung zwingend davon abhängt, ob eine "marke" eingetragen ist. dass es viele andere möglichkeiten gibt eine rechteverletzung zu begehen, obwohl zb keine wortmarke eingetragen ist bei dem dpma, wissen offensichtlich noch nicht alle, daher oben zitiertes bitte nicht verbindlich ansehen

@te
unter den meisten 3, und auch 2-stellern findet man entweder marken, oder andere rechte, die zb aus namensrechten oder anderen abgeleitet werden. um mit solchen domains zu spekulieren benötigst du entsprechend erfahrung, zu deinen fragen; kann man nicht in einem satz beantworten, da hängt auch viel von ab in welchen klassen du auftreten würdest, zb unter dm/de nen shop mit kosmetik- oder und drogerieartikeln ginge sicher nicht, wenn du aber zb eine marke auf "dm" haettest im bereich räucherstaebchen und diese darauf in deinem shop anbietest, why not. aber das thema hat sich ja eh erledigt......
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Prowin.org


Anmeldedatum: 08.05.2008
Beiträge: 41
Wohnort: Oberkochen (Carl Zeiss Stadt)

BeitragVerfasst am: 17.07.2010, 23:18    Titel: Recht ?  

@OPPO
Danke hätte ich gleich selbst dazuschreiben sollen.

Zitat: ...daher oben zitiertes bitte nicht verbindlich ansehen.

Na klar. Das ist keine Rechtsberatung. Das dürfen nur Rechtsanwälte in Deutschland. Also Bitte Unverbindlich lesen.

Das auch eine Rechteverletzung möglich ist bei überragender Bekanntheit etc. kann dir ein Rechtsanwalt sagen. Kein Forumsmitglied ist dazu berechtigt ausser er wäre ausgerechnet Rechtsanwalt.

Obiger Text stellt keine Rechtsberatung dar.

Bei solchen Fragen können wir euch unseren Markenanwalt per PN empfehlen.

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