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youknowwho
Anmeldedatum: 07.08.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 07.08.2008, 21:42 Titel:
Domains aller lustaufmeer.de kritisch? |
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Hallo,
habe mir vor kurzem eine Domain registrieren lassen, die so ähnlich ist wie lustaufmeer.de (Beispiel!)
Bei meinen Recherchen konnte ich keine Markenrechte finden. Es gibt jedoch einen Kalender, der so heisst. Dazu habe ich jedoch folgendes auf domain-recht.de gelesen und mir die Domain trotzdem registriert:
"REGEL 3
keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.
Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist."
Könnte es jedoch sein, dass irgendein Touristikkonzern, etc. sich diesen Satz als Marketingspruch hat schützen lassen? Kann man solche Sätze als Marke eintragen?
Danke für Eure Antworten!!!
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